UPS Access Point Feiertagsregelung
Öffnungszeiten an Feiertagen
Karfreitag 07.04.2023 Geschlossen
Ostersamstag 08.04.2023 Geschlossen
Ostersonntag 09.04.2023 Geschlossen
Ostermontag 10.04.2023 Geschlossen
Tag der Arbeit 01.05.2023 Geschlossen
Christi Himmelfahrt 18.05.2023 Geschlossen
Schließung der UPS, GLS, DPD Paketshops bei
DBSoffice Ückerather Str. 10 41470 Neuss
Die nötige OP rückt näher.
Daran anschließend Nachbehandlung bzw. Regeneration im Office.
Wir schließen daher die Shops :
vom 10.06.23-26.06.23.
Bitte alle Pakete für UPS / DPD Shops bis Mittwoch 07.06.2023 abgeben.
GLS ab heute keine Abgabe mehr möglich, laut Versandcenter am Fuchsberg.
Am Freitag 09.06 wird das Lager geleert und alle Pakete zu den jeweiligen Centern /
Versendern zurückgeliefert.
Daher auch dann keine Genesung verhindernde Klingelarien am Office nötig -
wir haben definitiv keine Pakete da !
Bitte die Ersatzshop-Hinweise auf den Benachrichtigungen beachten, Danke.
UPS Access Point
DBSoffice Pakete
versenden - schnell und günstig
Öffnungszeiten
Mo |
13:00 - 19:00 |
Di |
13:00 - 19:00 |
Mi |
13:00 - 19:00 |
Do |
13:00 - 19:00 |
Fr |
13:00 - 19:00 |
Sa |
10:00 - 14:00 |
So |
Geschlossen |
Für Terminabsprachen:
Tel. 02137-788905 AB benutzen
Mobil 0160-96414518 Mailbox benutzen.
Danke.
UPS für Kleinunternehmen und Private Kunden- Neuer Online-Label Service.
Versenden Sie Ihre UPS Pakete aus unserem Shop in wenigen einfachen Schritten! Wussten Sie, dass Sie Ihre Pakete versenden können, während Sie Ihre Besorgungen in unserem Geschäft erledigen? Als UPS Access Point Standort können Sie Ihre Pakete ab nur 5,33 € inkl. MwSt in wenigen einfachen Schritten versenden – einen eigenen Drucker benötigen Sie also nicht mehr! Scannen Sie den QR-Code auf dem Poster in unserem Geschäft und geben Sie Ihre Versand- und Zahlungsdetails ein. Sie müssen das Versandetikett nicht herunterladen und ausdrucken: Klicken Sie einfach in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, auf „Versandetikett erhalten“ und klicken Sie auf „Mobile Code abrufen“. Dann nur noch das Paket bei uns abgeben und wir übernehmen den Rest!
Amazon-Rücksendung – so funktioniert die Retoure/Reklamation mit UPS _ es klappt einfach immer besser.
Wenn ihr einen Amazon-Artikel zurückgeben möchtet, könnt ihr per Retoure zurückschicken – oft sogar kostenlos.
Rücksendung bei Amazon durchführen
siehe https://www.giga.de/unternehmen/amazon/tipps/amazon-retoure-so-kann-man-waren-zuruecksenden/
Die für die Rücksendung benötigte Paketmarke wird euch über das eigene Amazon-System gleich mit zur Verfügung gestellt. In der Regel könnt ihr Amazon-Artikel innerhalb von 30 Tagen zurücksenden. Bei
beschädigten und defekten Waren könnt ihr diese sogar zwei Jahre lang zurücksenden.
Wählt unten den Versanddienstleister aus. In der Regel sind das DHL (Deutsche Post) oder Hermes bzw. hier die UPS Funktionsweise. Wenn ihr die Optionen mit „Drucker erforderlich“ auswählt,
könnt ihr das Versandetikett bei euch ausdrucken und das Paket für den Rückversand fertig machen. Wenn ihr die Option mit „kein Drucker erforderlich auswählt“, müsst ihr den Rücksendecode auf eurem
Handy im Versand-Shop vorzeigen, damit das Versandetikett vor Ort für euch gedruckt wird.
Es wird keine Original-Verpackung benötigt, stört aber nicht, bzw. der UPS Access Point hält Versandtaschen zur ordentlichen Rücksendung zur Labelung bereit.
Der UPS Access Point druckt Euch das Rücksendelabel aus und quittiert die Annahme /versandunterlagen vorzugsweise mit SMS auf Handy wahlweise OLD School auf Papier.
UPS Planung für Weihnachten und Neujahr 2020-2021
SIeht wie folgt bei DBSoffice UPS Accesspoint aus :
UPS Access Point™ DBSoffice im UPS Access Point Netzwerk
Liebe Kunden, Ihre Pakete werden normalerweise 10 Tage nach Anlieferung beim UPS Access-Point für Sie aufbewahrt.
Wie andere Kunden auch gerne nutzen, können Sie aber per Tel. direkt oder auf dem AB 02137-788905 oder HDY-AB 016096414518 per Mail, info@dbsoffice.de eine Kurznachricht
hinterlassen dass Sie z.B. im Urlaub wären, und das Paket ab dem xxx Tag abholen würden,
dann bewahren wir für Sie das Paket gem. Absprache für Sie zur Abholung auch länger auf.
Schönen Urlaub wünschen wir Ihnen bis dahin.
Achtung neue Abholzeiten für Sie bereitgestellt.
Unser Service für Sie: Samstags 10.00-14.00Uhr Abhol/Abgabezeit möglich.
Rückfragen 02137-788905 oder AB möglich,
bzw. Mobil 0160-96414518 .
Was ist das UPS Access Point Netzwerk?
UPS Access Point™ Standorte befinden sich häufig in Kundennähe in lokalen Lebensmittelläden oder anderen Geschäften - dort können die Pakete ganz einfach abgegeben oder abgeholt werden. UPS
Access Point Standorte mit Öffnungszeiten am Wochenende und in den Abendstunden machen das Leben leichter.
So können Sie von den Zustellorten in unserem Netzwerk profitieren:
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Wenn Sie die Pakete von einem der Standorte in unserem Netzwerk abholen, müssen Sie nicht den ganzen Tag auf die persönliche Zustellung warten. Hinweis: Wenn wir Sie nicht persönlich antreffen können, werden Ihre Pakete an einen Standort in Ihrer Nähe ausgeliefert.*
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UPS My Choice® bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pakete an Ihren bevorzugten Standort auszuliefern, bevor oder nachdem ein persönlicher Zustellversuch erfolgt.*
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Abgeben von im Voraus bezahlten UPS Paketen an einem beliebigen UPS Access Point Standort.
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UPS Access Point Standort DBSoffice ist mit der neuesten Technologie ausgestattet. So ist die Sicherheit Ihrer Pakete jederzeit sichergestellt und das Abholen geht schnell. Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Abholung einen amtlichen Lichtbildausweis benötigen, damit wir Ihre Identität überprüfen können.
Ihr UPS Access Point vor Ort DBSoffice bietet folgende Services an.
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UPS Access Point™
DBSOFFICE
UECKERATHER STRASSE 10, 41470, NEUSS
UPS My Choice Standort
Gegenüber, bzw. hinter der Bushaltestelle Ückerather Str - Linien 874,841,850
U97481271
'Servicezeiten' bezeichnet die Zeit, in der Sie Ihr Paket abholen können. 'Abgabezeit' meint die späteste Zeit, zu der Sie ein versandfertiges Paket für eine Abholung am gleichen Tag abgeben können. Die abzugebenden Pakete dürfen 20 kg und eine Länge von 80 cm nicht überschreiten.
Sie können Ihre Pakete direkt vom Versender auch an den Access Point Standort Ihrer Wahl UPS Access Point DBSoffice adressieren und direkt zu den Öffnungszeiten oder gem. Absprache dort
abholen.
Beachten Sie, dass sich „Zeiten“ auf die Uhrzeiten bezieht, während der Sie Ihr Paket abholen können. „Abgabezeiten“ bezieht sich auf die späteste Uhrzeit, zu der Sie ein frankiertes UPS Paket zur
Abholung am gleichen Tag abgeben können. Abgegebene Pakete dürfen ein Gewicht von 20 kg oder eine Länge von 80 cm nicht überschreiten.
Öffnungszeiten |
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Geschlossen |
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13:30 |
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Sa |
10:00 |
12:00-12:30 |
14:00 |
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-14:00:00 |
14:00:00 |
14:00 Abholung Montag |
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Rückrufzeiten Terminabsprachen unter
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- Programme:
- UPS Access Point Program, UPS MyChoice Zustellung, Tarifberatung, Servicepoint für Ihre UPS Lösungen Ihr UPS Access Point™ DBSOFFICE .
My Choice on the air Siehe Bilderinfo
ANHANG ZUR UPS-DATENVERARBEITUNG
Dieser Anhang zur Datenverarbeitung von UPS (der „Anhang“) enthält Anforderungen an Lieferanten in Bezug auf die Privatsphäre und den Schutz von Personenbezogenen Daten, die Lieferanten von UPS
oder den Verbundenen Unternehmen von UPS erhalten bzw. die UPS oder die Verbundenen Unternehmen von UPS Lieferanten zur Verfügung stellen, oder die Lieferanten im Auftrag von UPS oder den Verbundenen
Unternehmen von UPS einholen oder erwerben. Großgeschriebene Begriffe, die ohne weitere Definition in diesem Anhang verwendet werden, werden in Abschnitt 4 (Definitionen) dieses Anhangs
erläutert.
1. VERARBEITUNG VON PERSÖNLICH IDENTIFIZIERBAREN INFORMATIONEN
(a) Allgemeine Verpflichtungen. Der Lieferant hat Persönlich Identifizierbare Informationen (PII) stets in Übereinstimmung mit Geltendem Recht zu verarbeiten. Der Lieferant darf ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von UPS dritten Parteien gegenüber keine PII offenlegen. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass zu allen maßgeblichen Zeitpunkten während der Vertragslaufzeit sein gesamtes
mit der Verarbeitung von PII betrautes Personal einer rechtlich erzwingbaren Verpflichtung unterliegt, die Vertraulichkeit von PII aufrechtzuerhalten und auch alle anderen Pflichten und
Einschränkungen, die im Vorliegenden Anhang erläutert werden, zu beachten.
(b) Verarbeitung nur auf Weisung von UPS. Der Lieferant verarbeitet Personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Leistungen und gemäß den Anweisungen von UPS, die von Zeit zu
Zeit schriftlich erteilt werden. Der Lieferant bestätigt, dass er in Bezug auf die PII ausschließlich als Datenverarbeiter, wie nach Geltendem Recht definiert, handeln wird. Der Lieferant holt im
Verlauf der Erbringung der Leistungen nur solche Personenbezogenen Daten ein, die für die Erbringung seiner Leistungen unbedingt notwendig sind. Wenn die geltenden Gesetze vorschreiben, dass der
Lieferant (oder, um jegliche Missverständnisse auszuräumen, ein Subunternehmer) die Datenverarbeitung auf eine Art und Weise vornimmt, die mit den Anweisungen von UPS nicht übereinstimmt oder als mit
diesen unvereinbar ausgelegt werden könnte, so hat der Lieferant dies UPS unverzüglich und vor Beginn des Verarbeitungsprozesses mitzuteilen. Ist der Lieferant der Ansicht, dass Weisungen von UPS
gegen die geltenden Gesetze verstoßen oder bei einer Datenverarbeitung zu einer Gesetzesverletzung führen würden, so hat der Lieferant UPS sofort über diese Umstände in Kenntnis zu setzen.
(c) Unterauftragnehmer. Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von UPS Subunternehmer zur Verarbeitung von PII beauftragen. Für jeden vorgeschlagenen Subunternehmer gibt
der Lieferant UPS den/die geografischen Standort/e bekannt, an dem/denen der vorgeschlagene Subunternehmer die Datenverarbeitung durchzuführen gedenkt. Jegliche Datenverarbeitung durch Subunternehmer
unterliegt einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem entsprechenden Subunternehmer, welche den Subunternehmer an dieselben Pflichten und Einschränkungen bindet, die im
Vorliegenden Anhang definiert werden; dies beinhaltet unter anderem die ausdrückliche Garantie seitens des Subunternehmers, dass technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die
sicherstellen, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen erfolgt. Der Lieferant bleibt für die Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verantwortlich und für
alle Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer im gleichen Umfang haftbar, als ob diese Handlungen oder Unterlassungen vom Lieferanten selbst begangen wurden.
(d) Kooperation bei Anfragen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.
(i) Der Lieferant wird mit UPS ohne zusätzliche Bezahlung voll kooperieren und UPS bei der Authentifizierung, Aufzeichnung, Untersuchung, Verarbeitung, Handhabung und Auflösung im Zusammenhang mit
allen Angelegenheiten unterstützen, die sich auf Anfragen, Beschwerden, Anträge und Forderungen von Personen, die von der Datenverarbeitung betroffen sind, beziehen und den Zugang zu Daten, deren
Berichtigung, Übertragbarkeit, Beschränkung, Löschung oder etwaige Einwände oder andere geltend gemachten Rechte dieser Personen in Bezug auf ihre Personenbezogenen Informationen zum Inhalt haben.
(ii) Der Lieferant benachrichtigt UPS umgehend, wenn er etwaige Anfragen, Beschwerden, Anträge oder Forderungen von einer betroffenen Person erhält, die deren PII oder die Verarbeitung derselben
betrifft. Der Lieferant darf auf eine entsprechende Anfrage einer betroffenen Person nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UPS eigenständig reagieren, es sei denn, dies ist gesetzlich
erforderlich oder um zu bestätigen, dass sich diese Anfrage auf UPS bezieht.
(e) Aufbewahrung und Löschung. Der Lieferant darf Personenbezogene Daten nur für den Zeitraum seiner Leistungserbringung aufbewahren bzw. länger, falls er dazu gesetzlich verpflichtet ist, wenn sein
Vertrag dies vorsieht oder wenn dies von UPS schriftlich beantragt wurde. Der Lieferant wird nach Ablauf eines solchen Zeitraums alle Kopien von PII, die sich in seinen Besitz oder unter seiner
Kontrolle befinden, permanent löschen. Diese Datenlöschung hat gemäß den Anweisungen im Hauptteil des Vertrages oder in Übereinstimmung mit dem Anhang zum Thema Datensicherheit zu erfolgen bzw.,
falls nicht per Vertrag geregelt, im Einklang mit den geltenden Industriestandards für die sichere Vernichtung von Personenbezogenen Daten.
VERTRAULICH
- 2 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung Rev. 02/2018
(f) Grenzüberschreitende Übertragung.
(i) Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von UPS und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung PII ins Ausland übertragen.
(ii) Sollte der Lieferant PII im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz einholen, speichern oder anderweitig verarbeiten, so dürfen die PII ohne vorherige schriftliche Einwilligung von UPS
nicht in Gebiete außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz übertragen werden. Für alle solche Übertragungen hat der Lieferant den Anweisungen von UPS zu folgen, um die Sicherheit
der Privatsphäre der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen adäquat sicherzustellen und hat seine Subunternehmer dazu anzuhalten, diesen Punkt ebenso zu befolgen. Ohne Einschränkung der
Allgemeingültigkeit des vorstehenden Punktes gilt für die Datenübertragung von Personenbezogenen Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (falls zutreffend) in ein anderes Gebiet
Folgendes: (A) Übertragung nur in ein Land, das angemessene Datenschutzgesetze vorsieht (wie von der Europäischen Kommission von Zeit zu Zeit definiert); (B) Übertragung gemäß den
Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, sofern der Lieferant alle erforderlichen Genehmigungen für die Übertragung von den zuständigen Behörden eingeholt hat; oder (C) Übertragung
genehmigt von allen zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum oder gegebenenfalls in der Schweiz, unter anderem durch von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigte verbindliche
interne Datenschutzvorschriften.
2. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE SICHERHEITSMASSNAHMEN
(a) Standards. Es werden seitens des Lieferanten alle erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personenbezogenen Daten eingesetzt, die vor unbefugter
oder illegaler Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Änderung oder versehentlicher Vernichtung schützen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen zumindest:
(i) die Einhaltung der Bestimmungen zum Thema Datensicherheit oder, wenn im Vertrag nicht vorgesehen, (ii) die Einhaltung der geltenden Industriestandards für Sicherheit in der Informationstechnik.
Der Lieferant räumt ein, dass seine Pflicht, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unter diesem Abschnitt 2(a) einzusetzen, zusätzlich gilt und seine Verpflichtungen, angemessene technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß geltendem Recht zu gewährleisten, in keiner Weise einschränkt.
(b) Datenschutzverletzungen.
(i) Zur Vermeidung von Missverständnissen stimmt der Lieferant zu, dass eine Verletzung der Privatsphäre einen Datenvorfall (eine Datenschutzverletzung) im Sinne des Vertragsanhangs zum Thema
Datensicherheit begründet. Im Falle einer Verletzung der Privatsphäre hat der Lieferant daher alle Anforderungen des Vertragsanhangs zum Thema Datensicherheit einzuhalten, die sich auf eine
Datenschutzverletzung beziehen.
(ii) Wenn gemäß Vertrag der Lieferant UPS nicht über eine Datenschutzverletzung benachrichtigen muss, so hat der Lieferant in Übereinstimmung mit dem Vorliegenden Abschnitt 2(b)(ii) zu handeln.
(A) Der Lieferant verfügt für Datenschutzverletzungen über einen dokumentierten Aktions- und Reaktionsplan. Falls der Lieferant eine Datenschutzverletzung feststellt oder über eine solche in Kenntnis
gesetzt wird, so hat der Lieferant auf eigene Kosten: (1) UPS unverzüglich zu benachrichtigen; (2) die Datenschutzverletzung zu untersuchen; (3) die Auswirkungen einer solchen Datenschutzverletzung
zu mindern; und (4) im Anschluss an den Vorfall Bewertungen durchzuführen, unter anderem solche, die von UPS unter vernünftigen Umständen verlangt werden können, sowie einen Bericht über die
Ergebnisse dieser Bewertungen zu erstellen und an UPS zu übergeben.
(B) Der Lieferant hat als Mindestmaß UPS unverzüglich Informationen zukommen zu lassen, um das Unternehmen UPS dabei zu unterstützen, seiner eigenen Berichterstattungspflicht in Bezug auf die
Datenschutzverletzung nachzukommen; diese Informationen umfassen unter anderem folgende Beschreibungen: (1) die vom Lieferanten ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverletzung; (2) Datum
der abgeschlossenen Ermittlung und Schadensbegrenzung sowie wesentliche Fortschritte im Zusammenhang mit diesen; (3) die Einzelheiten der Datenschutzverletzung.
VERTRAULICH
- 3 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung Rev. 02/2018
(C) Der Lieferant ist voll und ganz für die Kosten von UPS im Zusammenhang mit folgenden Punkten haftbar: (1) Behebung einer Datenschutzverletzung; (2) Benachrichtigung der von einer
Datenschutzverletzung betroffenen Personen; (3) Anbieten eines Schutzdienstes zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl für von einer Datenschutzverletzung betroffene Personen; und (4) Einrichtung und
Betrieb eines Call Centers (direkt oder durch eine dritte Partei) und anderer Support-Einrichtungen zur Bereitstellung von Informationen für Personen zum Thema Datenschutzverletzung.
(iii) Der Lieferant stimmt zu, dass, neben den geltenden Anforderungen im Anhang zur Datensicherheit oder in Abschnitt 2(b)(ii):
(A) die Mitteilung des Lieferanten an UPS über eine Datenschutzverletzung Folgendes enthalten muss: (1) die Kategorien der betroffenen Personen und die ungefähre Anzahl dieser Personen, sowie die
PII-Kategorien und Anzahl der betroffenen PII-Datensätze; (2) Name und Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten beim Lieferanten; und (3) eine vom Lieferanten sorgfältig ausgearbeitete
Bewertung, die die wahrscheinlichen Auswirkungen der Datenschutzverletzung in Bezug auf die betroffenen PII und Personen beschreibt.
(B) Wenn UPS feststellt, dass eine Datenschutzverletzung an Dritte berichtet werden muss, einschließlich der betroffenen Personen selbst und der Behörden (unter anderem jegliche Datenschutzbehörden
im Europäischen Wirtschaftsraum), so hat der Lieferant in dieser Angelegenheit vollständig mit UPS zu kooperieren und UPS dabei zu unterstützen, seine Berichterstattungs- und Meldepflichten
einzuhalten.
(C) Der Lieferant darf nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UPS eigenständig eine Datenschutzverletzung offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Lieferant
stimmt zu, dass UPS das alleinige hat Recht hat, zu bestimmen: (1) ob eine Bekanntmachung der Datenschutzverletzung gegenüber Personen, Behörden, Verbraucherschutzagenturen oder sonstigen Dritten
vorzunehmen ist; (2) wie der Inhalt einer solchen Mitteilung zu formulieren ist, ob den Betroffenen eine Wiedergutmachung angeboten werden soll und wie sich diese in Art und Umfang gestalten sollte.
3. ÜBERPRÜFUNG UND AUFSICHT.
(a) Prüfungen/Audits. Der Lieferant gewährt UPS, seinen Auditoren (einschließlich Mitarbeitern der internen Revision und externen Prüfern), Inspektoren, Regulierungsbehörden und anderen Vertretern
Zugang zu allen oder Teilen von Anlagen des Lieferanten und zu jenen Anlagen, die vom Lieferanten betrieben und in denen die Dienstleistungen erbracht werden, sowie zu zuständigen Mitarbeitern und
EDV-Systemen, Daten und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, sodass Audits beim Lieferanten oder dessen Subunternehmern durchgeführt werden können, um zu verifizieren, dass
seitens des Lieferanten die Vorliegenden Bedingungen eingehalten werden. Der Lieferant wird uneingeschränkt mit UPS und seinen Vertretern im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung zusammenarbeiten.
UPS kann solche Prüfungen nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr durchführen, es sei denn, UPS hat einen begründeter Verdacht dahingehend, dass eine Verletzung oder mögliche Verletzung dieser
Bedingungen seitens des Lieferanten stattgefunden hat. In einem solchen Fall darf UPS diese Prüfungen häufiger durchführen. Der Lieferant beantworten schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen alle
Empfehlungen, die UPS als Ergebnis dieser Prüfungen vorbringt. Der Lieferant wird allen vernünftigen Empfehlungen von UPS nachkommen, die als Ergebnis dieser Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung der
Vorliegenden Bestimmungen durch den Lieferanten vorgebracht werden. (b) Dokumentation und Anfragen nach Informationen. Der Lieferant wird:
(i) seine PII-Verarbeitungsaktivitäten dokumentieren und UPS auf Anfrage Kopien aller Datensätze zur Verfügung stellen, die die Verarbeitung von Personenbezogenen betreffen und nach geltendem Recht
aufzubewahren sind;
(ii) UPS eine Kopie des letzten Audit- oder Prüfberichts des Lieferanten, der sich auf die PII-Verarbeitung bezieht und von externen Auditoren des Lieferanten erstellt wurde, übermitteln; und
VERTRAULICH
- 4 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung Rev. 02/2018
(iii) UPS Kopien der Berichte aller Audits und Prüfungen durch das interne Personal des Lieferanten übergeben, die sich auf die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten beziehen.
(c) Kooperation.
(i) Wenn UPS bestimmt, dass aufgrund der geltenden Gesetze oder der UPS-Richtlinien eine Beurteilung der Folgenabschätzungen in Bezug auf die PII-Verarbeitung durch den Lieferanten oder im Auftrag
des Lieferanten erforderlich ist, wird der Lieferant mit UPS in dieser Angelegenheit uneingeschränkt zusammenarbeiten und UPS bei der Durchführung dieser Bewertungen unterstützen.
(ii) Wenn UPS bestimmt, dass es aufgrund der geltenden Gesetze oder der UPS-Richtlinien erforderlich ist, bezüglich der Verarbeitung von PII eine dritten Partei zu benachrichtigen, sich mit einer
dritten Partei zu beraten oder Anweisungen von einer dritten Partei einzuholen, einschließlich von Regierungsbehörden oder einer Arbeitnehmervertretung, so wird der Lieferant mit UPS im Zusammenhang
mit einer solchen Beratung oder Konsultation zusammenarbeiten.
(iii) Der Lieferant informiert UPS unverzüglich, falls der Lieferant im Zusammenhang mit seiner Verarbeitung von PII von einer Klage, Nachforschung, Prüfung, einem Gerichtsverfahren oder einem
Vollstreckungsverfahren betroffen ist oder vernunftgemäß davon ausgeht, dass ein solcher Umstand eintreten könnte; und wird uneingeschränkt mit UPS kooperieren und UPS dabei unterstützen, eine solche
Klage, Nachforschung, Prüfung, ein Gerichtsverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit der Verarbeitung von PII durch den Lieferanten zu handhaben.
(iv) Die Kooperation durch den Lieferanten gemäß diesem Abschnitt 3(c) muss den Zugang zu relevanten Informationen, Unterlagen und Mitarbeitern enthalten.
(d) Einhaltung der Vorliegenden Anlage. Jegliches Versäumnis seitens des Lieferanten, die Inhalte der Vorliegenden Anlage einzuhalten, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die gesamte Vereinbarung
dar. In einem solchen Fall kann UPS den Vertrag bzw. die damit Verbundene Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen,
ohne Haftung oder weitere Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber und unbeschadet anderer vertraglicher, gesetzlicher oder billigkeitsrechtlicher Abhilfemaßnahmen.
4. DEFINITIONEN
(a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Im Sinne dieser
Definition bedeutet das Wort „Kontrolle“ die Eigentümerschaft von mindestens fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Aktien oder Unternehmensanteile.
(b) „Vertrag“ ist die Vereinbarung zwischen UPS und dem Lieferanten, die sich auf den Vorliegenden Zusatz bezieht, mit allen Zeitplänen, Tabellen, Dokumenten und Anhängen sowie allen weiteren
Zusätzen zur Vereinbarung.
(c) „Geltendes Gesetz“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze (einschließlich derjenigen, die sich aus dem Gewohnheitsrecht ergeben), Statuten, Verordnungen, Verfassungen, Verträge, Regeln, Beschlüsse,
Richtlinien, Regelungen, Vorschriften, Berichterstattungs- oder Lizenzierungsvorschriften und alle anderen Ankündigungen, die eine rechtliche Auswirkung in den Vereinigten Staaten, im Ausland oder in
einem anderen in- und ausländischen (Bundes-)Staat, in einer Stadt oder in einem politischen Bezirk haben, einschließlich solcher, die von einer Regierungsbehörde verabschiedet, ausgelegt oder
durchgesetzt werden oder wurden. Hinweise auf den Begriff „Geltendes Gesetz“ inkludieren das anwendbare Recht in seiner jeweils aktualisierten, geänderten, ergänzten oder angepassten Fassung.
(d) „Datensubjekt“ bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
(e) „Persönlich Identifizierbare Daten“ sind Informationen im Zusammenhang mit einer identifizierbaren Person oder Informationen, die sich auf eine solche Person beziehen (also eine Person, die
entweder direkt oder indirekt insbesondere durch Hinweise auf eine Identifikationsnummer oder durch einen oder mehrere Faktoren, die für die körperlichen, physiologischen, geistigen, ökonomischen,
kulturellen oder sozialen Merkmale der Person spezifisch sind, identifiziert werden kann), oder das Computersystem oder ein mobiles Gerät einer solchen Person sowie andere ähnliche Daten, die durch
die geltenden Gesetze geregelt werden.
(f) „PII“ steht für Persönlich Identifizierbare Informationen, die der Lieferant von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS erhält bzw. die UPS oder die Verbundenen Unternehmen von UPS dem
Lieferanten zur Verfügung stellen, oder die der Lieferant im Auftrag von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS einholen oder erwerben kann.
VERTRAULICH
- 5 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung Rev. 02/2018
(g) „Datenschutzverletzung“ bezeichnet einen Vorfall, der eine zufällige, unautorisierte oder unrechtmäßige Vernichtung, Änderung, Offenlegung oder Löschung von PII bzw. den unrechtmäßigen Zugriff
auf PII involviert.
(h) „Verarbeitung“ bezieht sich auf alle mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgänge oder Vorgangsreihen im Zusammenhang mit Personenbezogenen Daten, wie z.B. das Erheben, das
Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der
Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.
(i) „Sicherheits-Anhang“ bezeichnet die Vereinbarung zur Informationssicherheit von UPS für Lieferanten oder diesbezügliche Anlagen, Dokumente oder Zusätze zur Vereinbarung, bzw. Bestimmungen im
Hauptteil der Vereinbarung, die die Standards für den Lieferanten in Bezug auf die Sicherheit in der Informationstechnik vorgeben.
(j) „Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Lieferanten vertragsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen.
ENDE DES ANHANGS
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