UPS Access Point Feiertagsregelung 

 

Öffnungszeiten an Feiertagen
Karfreitag                   07.04.2023 Geschlossen

Ostersamstag            08.04.2023 Geschlossen

Ostersonntag             09.04.2023 Geschlossen

Ostermontag              10.04.2023 Geschlossen

Tag der Arbeit             01.05.2023 Geschlossen

Christi Himmelfahrt    18.05.2023 Geschlossen

 

Schließung der UPS, GLS, DPD Paketshops bei 
DBSoffice Ückerather Str. 10 41470 Neuss  
Die nötige OP rückt näher.
Daran anschließend Nachbehandlung bzw. Regeneration im Office.
Wir schließen daher die Shops :
vom 10.06.23-26.06.23. 
Bitte alle Pakete für UPS / DPD  Shops bis Mittwoch  07.06.2023  abgeben.
GLS ab heute keine Abgabe mehr möglich, laut Versandcenter am Fuchsberg.
Am Freitag 09.06  wird das Lager geleert und alle Pakete zu den jeweiligen Centern / 
Versendern zurückgeliefert.
Daher auch dann keine Genesung verhindernde Klingelarien am Office nötig -
wir haben definitiv  keine  Pakete da !
Bitte die Ersatzshop-Hinweise auf den Benachrichtigungen beachten, Danke.

   

 

UPS Access Point
DBSoffice Pakete
versenden - 
schnell und günstig

Öffnungszeiten

 

Mo

13:00 - 19:00

Di

13:00 - 19:00

Mi

13:00 - 19:00

Do

13:00 - 19:00

Fr

13:00 - 19:00

Sa

10:00 - 14:00

So

Geschlossen

Für Terminabsprachen:
Tel. 02137-788905 AB benutzen
Mobil 0160-96414518 Mailbox benutzen.
Danke.

 

Experten warnen: Neuer Paketbetrug im Umlauf
Artikel von Monika Salz • Vor 6 Std.
Aktuell ist eine neue, dreiste Form von Phishingmails im Umlauf, berichtet die Verbraucherzentrale. Um arglose Verbraucher zu betrügen, verschicken Kriminelle Zahlungsaufforderungen im Namen eines großen Paketdienstleisters.
Kriminelle versenden zurzeit viele E-Mails, die den Eindruck erwecken, sie kämen vom Paketdienstleister UPS. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor diesen Nachrichten. Die Mail mit dem Betreff "Sie haben (1) Nachricht von uns. Bitte klicken Sie unten, um sie zu öffnen." erweckt optisch den Eindruck, von UPS zu kommen.
Im Text der Nachricht steht, dass der Empfänger ein Paket von UPS erwarte und für die Zustellung zusätzliche Versandkosten in Höhe von 1,95€ anfallen würden. Sobald diese Zahlung beglichen ist, würde das vermeintliche Paket zugestellt. Der Kunde wird in der E-Mail aufgefordert, die Zahlung vorzunehmen, indem er auf den beigefügten Button klickt.Erhalten Sie solch eine E-Mail, seien Sie vorsichtig. Diese Nachricht kommt nicht von UPS. Sie ist lediglich der Versuch von Kriminellen an Ihr Geld und Ihre sensiblen Bankdaten zu kommen. Da es sich um einen geringen Geldbetrag handelt, sollen Empfänger verleitet werden, auf den Button zu klicken.
Zwar sieht die Nachricht seriös aus, trotzdem lässt sich der Betrugsversuch an der fehlenden persönlichen Anrede erkennen. Zudem würde in einer seriösen Nachricht die Sendungsverfolgungsnummer des Pakets stehen. Auch die Absenderadresse und die merkwürdige Betreffzeile zeigen, dass es sich nicht um eine Nachricht von UPS handelt. Sie sollten solch eine betrügerische Phishingmail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

 

UPS für Kleinunternehmen und Private Kunden-  Neuer Online-Label Service.

Versenden Sie Ihre UPS Pakete aus unserem Shop in wenigen einfachen Schritten! Wussten Sie, dass Sie Ihre Pakete versenden können, während Sie Ihre Besorgungen in unserem Geschäft erledigen? Als UPS Access Point Standort können Sie Ihre Pakete ab nur 5,33 € inkl. MwSt in wenigen einfachen Schritten versenden – einen eigenen Drucker benötigen Sie also nicht mehr! Scannen Sie den QR-Code auf dem Poster in unserem Geschäft und geben Sie Ihre Versand- und Zahlungsdetails ein. Sie müssen das Versandetikett nicht herunterladen und ausdrucken: Klicken Sie einfach in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, auf „Versandetikett erhalten“ und klicken Sie auf „Mobile Code abrufen“. Dann nur noch das Paket bei uns abgeben und wir übernehmen den Rest!

Amazon-Rücksendung – so funktioniert die Retoure/Reklamation mit UPS _ es klappt einfach immer besser.

Wenn ihr einen Amazon-Artikel zurückgeben möchtet, könnt ihr per Retoure zurückschicken – oft sogar kostenlos.
Rücksendung bei Amazon durchführen
siehe https://www.giga.de/unternehmen/amazon/tipps/amazon-retoure-so-kann-man-waren-zuruecksenden/
Die für die Rücksendung benötigte Paketmarke wird euch über das eigene Amazon-System gleich mit zur Verfügung gestellt. In der Regel könnt ihr Amazon-Artikel innerhalb von 30 Tagen zurücksenden. Bei beschädigten und defekten Waren könnt ihr diese sogar zwei Jahre lang zurücksenden.
Wählt unten den Versanddienstleister aus. In der Regel sind das DHL (Deutsche Post) oder Hermes bzw. hier die UPS Funktionsweise.  Wenn ihr die Optionen mit „Drucker erforderlich“ auswählt, könnt ihr das Versandetikett bei euch ausdrucken und das Paket für den Rückversand fertig machen. Wenn ihr die Option mit „kein Drucker erforderlich auswählt“, müsst ihr den Rücksendecode auf eurem Handy im Versand-Shop vorzeigen, damit das Versandetikett vor Ort für euch gedruckt wird.
Es wird keine Original-Verpackung benötigt, stört aber nicht, bzw. der UPS Access Point hält Versandtaschen zur ordentlichen Rücksendung zur Labelung bereit.  
Der UPS Access Point druckt Euch das Rücksendelabel aus und quittiert die Annahme /versandunterlagen vorzugsweise mit SMS auf Handy wahlweise OLD School  auf Papier.

UPS Planung für Weihnachten  und Neujahr 2020-2021

SIeht wie folgt bei DBSoffice UPS Accesspoint aus :
 

UPS Access Point™ DBSoffice im UPS Access Point Netzwerk

Liebe Kunden, Ihre Pakete werden normalerweise 10 Tage nach Anlieferung beim  UPS Access-Point für Sie aufbewahrt. 
Wie andere Kunden auch gerne nutzen, können Sie aber per Tel. direkt oder auf dem AB  02137-788905 oder HDY-AB 016096414518  per Mail, info@dbsoffice.de eine  Kurznachricht hinterlassen dass Sie z.B. im Urlaub wären, und das Paket ab dem xxx  Tag abholen würden,
dann bewahren wir für Sie das Paket gem. Absprache für Sie zur Abholung auch länger auf. 

Schönen Urlaub wünschen wir Ihnen bis dahin. 

 

DBSoffice UPS Access Point DBSoffice UPS Access Point

Verfolgen Sie Ihre Sendung

http://www.ups.com/WebTracking/OnlineTool?trackNums= de_DE

Achtung neue Abholzeiten für Sie bereitgestellt.
Unser Service für Sie:  Samstags  10.00-14.00Uhr Abhol/Abgabezeit möglich.
Rückfragen 02137-788905 oder  AB möglich,
bzw. Mobil  0160-96414518 .

Was ist das UPS Access Point Netzwerk?


UPS Access Point™ Standorte befinden sich häufig in Kundennähe in lokalen Lebensmittelläden oder anderen Geschäften - dort können die Pakete ganz einfach abgegeben oder abgeholt werden. UPS Access Point Standorte mit Öffnungszeiten am Wochenende und in den Abendstunden machen das Leben leichter.

So können Sie von den Zustellorten in unserem Netzwerk profitieren:

  • Wenn Sie die Pakete von einem der Standorte in unserem Netzwerk abholen, müssen Sie nicht den ganzen Tag auf die persönliche Zustellung warten. Hinweis: Wenn wir Sie nicht persönlich antreffen können, werden Ihre Pakete an einen Standort in Ihrer Nähe ausgeliefert.*

  • UPS My Choice® bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pakete an Ihren bevorzugten Standort auszuliefern, bevor oder nachdem ein persönlicher Zustellversuch erfolgt.*

  • Abgeben von im Voraus bezahlten UPS Paketen an einem beliebigen UPS Access Point Standort.

Was ist UPS My Choice?

Sie sollten sich nicht darüber sorgen, ob Sie zu Hause sind, wenn Zustellungen ankommen.
Was Sie brauchen, ist eine Möglichkeit all Ihre in Frage kommenden UPS-Zustellungen an die Privatadresse vor dem ersten Zustellversuch zu verwalten--Das ist UPS My Choice®.

Jederzeit den Status Ihrer Zustellungen kennen
Erhalten Sie proaktive Benachrichtigungen über Zustellungen an die Privatadresse mit den Zustellbenachrichtigungen von UPS My Choice.
Sie haben auch Zugriff auf den Zustellplaner von UPS My Choice, in dem Sie eine Anzeige zu eingehenden UPS-Paketen für einen Tag, eine Woche oder einen Monat erhalten--damit wird das Verwalten Ihrer Zustellungen an die Privatadresse noch einfacher.
Sie können auch die eingehenden UPS Pakete Termine bei Ihrem UPS ACCESS POINT DBSoffice
abfragen.
Ihre Erfahrungen mit der Zustellung an die Privatadresse verbessern
Wenn Sie Mitglied von UPS My Choice werden, wählen Sie wann und wohin in Frage kommende UPS-Pakete zugestellt werden. Nie wieder ärgerliche Hinweise auf verpasste Zustellungen.

Mit einer UPS My Choice Mitgliedschaft entscheiden Sie, wie viel Kontrolle Sie brauchen, wenn es um das Verwalten Ihrer Zustellungen an die Privatadresse geht. Wenn Sie nicht zu Hause sind, um ein Paket in Empfang zu nehmen, können Sie den Zustellungstermin auf einen anderen Tag verlegen oder Sie können das Paket sogar an einen bequemen Standort z.B ihr UPS Access Point
DBSoffice umleiten.  

 

UPS Access Point Standort DBSoffice ist mit der neuesten Technologie ausgestattet. So ist die Sicherheit Ihrer Pakete jederzeit sichergestellt und das Abholen geht schnell. Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Abholung einen amtlichen Lichtbildausweis benötigen, damit wir Ihre Identität überprüfen können.

Ihr UPS Access Point vor Ort DBSoffice bietet folgende Services an.

  • UPS Access Point™
    DBSOFFICE
    UECKERATHER STRASSE 10, 41470, NEUSS
    UPS My Choice Standort

 

Gegenüber, bzw. hinter der Bushaltestelle Ückerather Str - Linien 874,841,850

U97481271

'Servicezeiten' bezeichnet die Zeit, in der Sie Ihr Paket abholen können. 'Abgabezeit' meint die späteste Zeit, zu der Sie ein versandfertiges Paket für eine Abholung am gleichen Tag abgeben können. Die abzugebenden Pakete dürfen 20 kg und eine Länge von 80 cm nicht überschreiten.

Sie können Ihre Pakete direkt vom Versender auch an den Access Point Standort Ihrer Wahl UPS Access Point DBSoffice adressieren und direkt zu den Öffnungszeiten oder gem. Absprache dort abholen.

Beachten Sie, dass sich „Zeiten“ auf die Uhrzeiten bezieht, während der Sie Ihr Paket abholen können. „Abgabezeiten“ bezieht sich auf die späteste Uhrzeit, zu der Sie ein frankiertes UPS Paket zur Abholung am gleichen Tag abgeben können. Abgegebene Pakete dürfen ein Gewicht von 20 kg oder eine Länge von 80 cm nicht überschreiten.
 

Öffnungszeiten

 


Öffnen


Pause


Geschlossen


Mo

13:30

 

19:00

Di

13:30

  19:00

Mi

13:30

 

19:00

Do

13:30

 

19:00

Fr

13:30

 

19:00

Sa

10:00

12:00-12:30

14:00

So

Geschlossen

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Späteste Abgabezeiten

 


Express


Standard


International


Mo

17:00

17:00

17:00

Di

17:00

17:00

17:00

Mi

17:00

17:00

17:00

Do

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17:00

17:00

Fr

17:00

17:00

17:00

Sa

-14:00:00

14:00:00

14:00 Abholung Montag

So

--

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Rückrufzeiten Terminabsprachen unter
Tel. 02137-788905 oder AB nutzen bzw. Mobil 0160-96414518 9.00 Uhr- 20.00Uhr

 
  • Programme:
  • UPS Access Point Program, UPS MyChoice Zustellung, Tarifberatung, Servicepoint für Ihre UPS Lösungen Ihr UPS Access Point™ DBSOFFICE .

 

 

My Choice  on the air Siehe Bilderinfo

ANHANG ZUR UPS-DATENVERARBEITUNG

Dieser Anhang zur Datenverarbeitung von UPS (der „Anhang“) enthält Anforderungen an Lieferanten in Bezug auf die Privatsphäre und den Schutz von Personenbezogenen Daten, die Lieferanten von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS erhalten bzw. die UPS oder die Verbundenen Unternehmen von UPS Lieferanten zur Verfügung stellen, oder die Lieferanten im Auftrag von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS einholen oder erwerben. Großgeschriebene Begriffe, die ohne weitere Definition in diesem Anhang verwendet werden, werden in Abschnitt 4 (Definitionen) dieses Anhangs erläutert.
 
1. VERARBEITUNG VON PERSÖNLICH IDENTIFIZIERBAREN INFORMATIONEN  
 
(a) Allgemeine Verpflichtungen. Der Lieferant hat Persönlich Identifizierbare Informationen (PII) stets in Übereinstimmung mit Geltendem Recht zu verarbeiten. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von UPS dritten Parteien gegenüber keine PII offenlegen. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass zu allen maßgeblichen Zeitpunkten während der Vertragslaufzeit sein gesamtes mit der Verarbeitung von PII betrautes Personal einer rechtlich erzwingbaren Verpflichtung unterliegt, die Vertraulichkeit von PII aufrechtzuerhalten und auch alle anderen Pflichten und Einschränkungen, die im Vorliegenden Anhang erläutert werden, zu beachten.  
 
(b) Verarbeitung nur auf Weisung von UPS. Der Lieferant verarbeitet Personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Leistungen und gemäß den Anweisungen von UPS, die von Zeit zu Zeit schriftlich erteilt werden. Der Lieferant bestätigt, dass er in Bezug auf die PII ausschließlich als Datenverarbeiter, wie nach Geltendem Recht definiert, handeln wird. Der Lieferant holt im Verlauf der Erbringung der Leistungen nur solche Personenbezogenen Daten ein, die für die Erbringung seiner Leistungen unbedingt notwendig sind. Wenn die geltenden Gesetze vorschreiben, dass der Lieferant (oder, um jegliche Missverständnisse auszuräumen, ein Subunternehmer) die Datenverarbeitung auf eine Art und Weise vornimmt, die mit den Anweisungen von UPS nicht übereinstimmt oder als mit diesen unvereinbar ausgelegt werden könnte, so hat der Lieferant dies UPS unverzüglich und vor Beginn des Verarbeitungsprozesses mitzuteilen. Ist der Lieferant der Ansicht, dass Weisungen von UPS gegen die geltenden Gesetze verstoßen oder bei einer Datenverarbeitung zu einer Gesetzesverletzung führen würden, so hat der Lieferant UPS sofort über diese Umstände in Kenntnis zu setzen.  
 
(c) Unterauftragnehmer. Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von UPS Subunternehmer zur Verarbeitung von PII beauftragen. Für jeden vorgeschlagenen Subunternehmer gibt der Lieferant UPS den/die geografischen Standort/e bekannt, an dem/denen der vorgeschlagene Subunternehmer die Datenverarbeitung durchzuführen gedenkt. Jegliche Datenverarbeitung durch Subunternehmer unterliegt einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem entsprechenden Subunternehmer, welche den Subunternehmer an dieselben Pflichten und Einschränkungen bindet, die im Vorliegenden Anhang definiert werden; dies beinhaltet unter anderem die ausdrückliche Garantie seitens des Subunternehmers, dass technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen erfolgt. Der Lieferant bleibt für die Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verantwortlich und für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer im gleichen Umfang haftbar, als ob diese Handlungen oder Unterlassungen vom Lieferanten selbst begangen wurden.
 
(d) Kooperation bei Anfragen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.  
 
(i) Der Lieferant wird mit UPS ohne zusätzliche Bezahlung voll kooperieren und UPS bei der Authentifizierung, Aufzeichnung, Untersuchung, Verarbeitung, Handhabung und Auflösung im Zusammenhang mit allen Angelegenheiten unterstützen, die sich auf Anfragen, Beschwerden, Anträge und Forderungen von Personen, die von der Datenverarbeitung betroffen sind, beziehen und den Zugang zu Daten, deren Berichtigung, Übertragbarkeit, Beschränkung, Löschung oder etwaige Einwände oder andere geltend gemachten Rechte dieser Personen in Bezug auf ihre Personenbezogenen Informationen zum Inhalt haben.  
 
(ii) Der Lieferant benachrichtigt UPS umgehend, wenn er etwaige Anfragen, Beschwerden, Anträge oder Forderungen von einer betroffenen Person erhält, die deren PII oder die Verarbeitung derselben betrifft. Der Lieferant darf auf eine entsprechende Anfrage einer betroffenen Person nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UPS eigenständig reagieren, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder um zu bestätigen, dass sich diese Anfrage auf UPS bezieht.  
 
(e) Aufbewahrung und Löschung. Der Lieferant darf Personenbezogene Daten nur für den Zeitraum seiner Leistungserbringung aufbewahren bzw. länger, falls er dazu gesetzlich verpflichtet ist, wenn sein Vertrag dies vorsieht oder wenn dies von UPS schriftlich beantragt wurde. Der Lieferant wird nach Ablauf eines solchen Zeitraums alle Kopien von PII, die sich in seinen Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, permanent löschen. Diese Datenlöschung hat gemäß den Anweisungen im Hauptteil des Vertrages oder in Übereinstimmung mit dem Anhang zum Thema Datensicherheit zu erfolgen bzw., falls nicht per Vertrag geregelt, im Einklang mit den geltenden Industriestandards für die sichere Vernichtung von Personenbezogenen Daten.
 
  VERTRAULICH
- 2 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung   Rev. 02/2018
(f) Grenzüberschreitende Übertragung.  
(i) Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von UPS und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung PII ins Ausland übertragen.
(ii) Sollte der Lieferant PII im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz einholen, speichern oder anderweitig verarbeiten, so dürfen die PII ohne vorherige schriftliche Einwilligung von UPS nicht in Gebiete außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz übertragen werden. Für alle solche Übertragungen hat der Lieferant den Anweisungen von UPS zu folgen, um die Sicherheit der Privatsphäre der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen adäquat sicherzustellen und hat seine Subunternehmer dazu anzuhalten, diesen Punkt ebenso zu befolgen. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des vorstehenden Punktes gilt für die Datenübertragung von Personenbezogenen Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (falls zutreffend) in ein anderes Gebiet Folgendes: (A) Übertragung nur in ein Land, das angemessene Datenschutzgesetze vorsieht (wie von der Europäischen Kommission von Zeit zu Zeit definiert); (B) Übertragung gemäß den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, sofern der Lieferant alle erforderlichen Genehmigungen für die Übertragung von den zuständigen Behörden eingeholt hat; oder (C) Übertragung genehmigt von allen zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum oder gegebenenfalls in der Schweiz, unter anderem durch von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigte verbindliche interne Datenschutzvorschriften.
2. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE SICHERHEITSMASSNAHMEN  
 
(a) Standards. Es werden seitens des Lieferanten alle erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personenbezogenen Daten eingesetzt, die vor unbefugter oder illegaler Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Änderung oder versehentlicher Vernichtung schützen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen zumindest: (i) die Einhaltung der Bestimmungen zum Thema Datensicherheit oder, wenn im Vertrag nicht vorgesehen, (ii) die Einhaltung der geltenden Industriestandards für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Lieferant räumt ein, dass seine Pflicht, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unter diesem Abschnitt 2(a) einzusetzen, zusätzlich gilt und seine Verpflichtungen, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß geltendem Recht zu gewährleisten, in keiner Weise einschränkt.  
 
(b) Datenschutzverletzungen.  
 
(i) Zur Vermeidung von Missverständnissen stimmt der Lieferant zu, dass eine Verletzung der Privatsphäre einen Datenvorfall (eine Datenschutzverletzung) im Sinne des Vertragsanhangs zum Thema Datensicherheit begründet. Im Falle einer Verletzung der Privatsphäre hat der Lieferant daher alle Anforderungen des Vertragsanhangs zum Thema Datensicherheit einzuhalten, die sich auf eine Datenschutzverletzung beziehen.  
 
(ii) Wenn gemäß Vertrag der Lieferant UPS nicht über eine Datenschutzverletzung benachrichtigen muss, so hat der Lieferant in Übereinstimmung mit dem Vorliegenden Abschnitt 2(b)(ii) zu handeln.
(A) Der Lieferant verfügt für Datenschutzverletzungen über einen dokumentierten Aktions- und Reaktionsplan. Falls der Lieferant eine Datenschutzverletzung feststellt oder über eine solche in Kenntnis gesetzt wird, so hat der Lieferant auf eigene Kosten: (1) UPS unverzüglich zu benachrichtigen; (2) die Datenschutzverletzung zu untersuchen; (3) die Auswirkungen einer solchen Datenschutzverletzung zu mindern; und (4) im Anschluss an den Vorfall Bewertungen durchzuführen, unter anderem solche, die von UPS unter vernünftigen Umständen verlangt werden können, sowie einen Bericht über die Ergebnisse dieser Bewertungen zu erstellen und an UPS zu übergeben.  
(B) Der Lieferant hat als Mindestmaß UPS unverzüglich Informationen zukommen zu lassen, um das Unternehmen UPS dabei zu unterstützen, seiner eigenen Berichterstattungspflicht in Bezug auf die Datenschutzverletzung nachzukommen; diese Informationen umfassen unter anderem folgende Beschreibungen: (1) die vom Lieferanten ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverletzung; (2) Datum der abgeschlossenen Ermittlung und Schadensbegrenzung sowie wesentliche Fortschritte im Zusammenhang mit diesen; (3) die Einzelheiten der Datenschutzverletzung.  
 
  VERTRAULICH
- 3 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung   Rev. 02/2018
(C) Der Lieferant ist voll und ganz für die Kosten von UPS im Zusammenhang mit folgenden Punkten haftbar: (1) Behebung einer Datenschutzverletzung; (2) Benachrichtigung der von einer Datenschutzverletzung betroffenen Personen; (3) Anbieten eines Schutzdienstes zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl für von einer Datenschutzverletzung betroffene Personen; und (4) Einrichtung und Betrieb eines Call Centers (direkt oder durch eine dritte Partei) und anderer Support-Einrichtungen zur Bereitstellung von Informationen für Personen zum Thema Datenschutzverletzung.
(iii) Der Lieferant stimmt zu, dass, neben den geltenden Anforderungen im Anhang zur Datensicherheit oder in Abschnitt 2(b)(ii):  
 
(A) die Mitteilung des Lieferanten an UPS über eine Datenschutzverletzung Folgendes enthalten muss: (1) die Kategorien der betroffenen Personen und die ungefähre Anzahl dieser Personen, sowie die PII-Kategorien und Anzahl der betroffenen PII-Datensätze; (2) Name und Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten beim Lieferanten; und (3) eine vom Lieferanten sorgfältig ausgearbeitete Bewertung, die die wahrscheinlichen Auswirkungen der Datenschutzverletzung in Bezug auf die betroffenen PII und Personen beschreibt.  
 
(B) Wenn UPS feststellt, dass eine Datenschutzverletzung an Dritte berichtet werden muss, einschließlich der betroffenen Personen selbst und der Behörden (unter anderem jegliche Datenschutzbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum), so hat der Lieferant in dieser Angelegenheit vollständig mit UPS zu kooperieren und UPS dabei zu unterstützen, seine Berichterstattungs- und Meldepflichten einzuhalten.  
 
(C) Der Lieferant darf nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UPS eigenständig eine Datenschutzverletzung offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Lieferant stimmt zu, dass UPS das alleinige hat Recht hat, zu bestimmen: (1) ob eine Bekanntmachung der Datenschutzverletzung gegenüber Personen, Behörden, Verbraucherschutzagenturen oder sonstigen Dritten vorzunehmen ist; (2) wie der Inhalt einer solchen Mitteilung zu formulieren ist, ob den Betroffenen eine Wiedergutmachung angeboten werden soll und wie sich diese in Art und Umfang gestalten sollte.  
 
3. ÜBERPRÜFUNG UND AUFSICHT.  
 
(a) Prüfungen/Audits. Der Lieferant gewährt UPS, seinen Auditoren (einschließlich Mitarbeitern der internen Revision und externen Prüfern), Inspektoren, Regulierungsbehörden und anderen Vertretern Zugang zu allen oder Teilen von Anlagen des Lieferanten und zu jenen Anlagen, die vom Lieferanten betrieben und in denen die Dienstleistungen erbracht werden, sowie zu zuständigen Mitarbeitern und EDV-Systemen, Daten und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, sodass Audits beim Lieferanten oder dessen Subunternehmern durchgeführt werden können, um zu verifizieren, dass seitens des Lieferanten die Vorliegenden Bedingungen eingehalten werden. Der Lieferant wird uneingeschränkt mit UPS und seinen Vertretern im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung zusammenarbeiten. UPS kann solche Prüfungen nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr durchführen, es sei denn, UPS hat einen begründeter Verdacht dahingehend, dass eine Verletzung oder mögliche Verletzung dieser Bedingungen seitens des Lieferanten stattgefunden hat. In einem solchen Fall darf UPS diese Prüfungen häufiger durchführen. Der Lieferant beantworten schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen alle Empfehlungen, die UPS als Ergebnis dieser Prüfungen vorbringt. Der Lieferant wird allen vernünftigen Empfehlungen von UPS nachkommen, die als Ergebnis dieser Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung der Vorliegenden Bestimmungen durch den Lieferanten vorgebracht werden.    (b) Dokumentation und Anfragen nach Informationen. Der Lieferant wird:  
 
(i) seine PII-Verarbeitungsaktivitäten dokumentieren und UPS auf Anfrage Kopien aller Datensätze zur Verfügung stellen, die die Verarbeitung von Personenbezogenen betreffen und nach geltendem Recht aufzubewahren sind;  
 
(ii) UPS eine Kopie des letzten Audit- oder Prüfberichts des Lieferanten, der sich auf die PII-Verarbeitung bezieht und von externen Auditoren des Lieferanten erstellt wurde, übermitteln; und
 
 
  VERTRAULICH
- 4 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung   Rev. 02/2018
(iii) UPS Kopien der Berichte aller Audits und Prüfungen durch das interne Personal des Lieferanten übergeben, die sich auf die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten beziehen.  
 
(c) Kooperation.  
 
(i) Wenn UPS bestimmt, dass aufgrund der geltenden Gesetze oder der UPS-Richtlinien eine Beurteilung der Folgenabschätzungen in Bezug auf die PII-Verarbeitung durch den Lieferanten oder im Auftrag des Lieferanten erforderlich ist, wird der Lieferant mit UPS in dieser Angelegenheit uneingeschränkt zusammenarbeiten und UPS bei der Durchführung dieser Bewertungen unterstützen.  
 
(ii) Wenn UPS bestimmt, dass es aufgrund der geltenden Gesetze oder der UPS-Richtlinien erforderlich ist, bezüglich der Verarbeitung von PII eine dritten Partei zu benachrichtigen, sich mit einer dritten Partei zu beraten oder Anweisungen von einer dritten Partei einzuholen, einschließlich von Regierungsbehörden oder einer Arbeitnehmervertretung, so wird der Lieferant mit UPS im Zusammenhang mit einer solchen Beratung oder Konsultation zusammenarbeiten.  
 
(iii) Der Lieferant informiert UPS unverzüglich, falls der Lieferant im Zusammenhang mit seiner Verarbeitung von PII von einer Klage, Nachforschung, Prüfung, einem Gerichtsverfahren oder einem Vollstreckungsverfahren betroffen ist oder vernunftgemäß davon ausgeht, dass ein solcher Umstand eintreten könnte; und wird uneingeschränkt mit UPS kooperieren und UPS dabei unterstützen, eine solche Klage, Nachforschung, Prüfung, ein Gerichtsverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit der Verarbeitung von PII durch den Lieferanten zu handhaben.  
 
(iv) Die Kooperation durch den Lieferanten gemäß diesem Abschnitt 3(c) muss den Zugang zu relevanten Informationen, Unterlagen und Mitarbeitern enthalten.
 
(d) Einhaltung der Vorliegenden Anlage. Jegliches Versäumnis seitens des Lieferanten, die Inhalte der Vorliegenden Anlage einzuhalten, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die gesamte Vereinbarung dar. In einem solchen Fall kann UPS den Vertrag bzw. die damit Verbundene Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen, ohne Haftung oder weitere Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber und unbeschadet anderer vertraglicher, gesetzlicher oder billigkeitsrechtlicher Abhilfemaßnahmen.  
 
4. DEFINITIONEN
(a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet das Wort „Kontrolle“ die Eigentümerschaft von mindestens fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Aktien oder Unternehmensanteile.
(b) „Vertrag“ ist die Vereinbarung zwischen UPS und dem Lieferanten, die sich auf den Vorliegenden Zusatz bezieht, mit allen Zeitplänen, Tabellen, Dokumenten und Anhängen sowie allen weiteren Zusätzen zur Vereinbarung.
(c) „Geltendes Gesetz“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze (einschließlich derjenigen, die sich aus dem Gewohnheitsrecht ergeben), Statuten, Verordnungen, Verfassungen, Verträge, Regeln, Beschlüsse, Richtlinien, Regelungen, Vorschriften, Berichterstattungs- oder Lizenzierungsvorschriften und alle anderen Ankündigungen, die eine rechtliche Auswirkung in den Vereinigten Staaten, im Ausland oder in einem anderen in- und ausländischen (Bundes-)Staat, in einer Stadt oder in einem politischen Bezirk haben, einschließlich solcher, die von einer Regierungsbehörde verabschiedet, ausgelegt oder durchgesetzt werden oder wurden. Hinweise auf den Begriff „Geltendes Gesetz“ inkludieren das anwendbare Recht in seiner jeweils aktualisierten, geänderten, ergänzten oder angepassten Fassung.
(d) „Datensubjekt“ bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.  
(e) „Persönlich Identifizierbare Daten“ sind Informationen im Zusammenhang mit einer identifizierbaren Person oder Informationen, die sich auf eine solche Person beziehen (also eine Person, die entweder direkt oder indirekt insbesondere durch Hinweise auf eine Identifikationsnummer oder durch einen oder mehrere Faktoren, die für die körperlichen, physiologischen, geistigen, ökonomischen, kulturellen oder sozialen Merkmale der Person spezifisch sind, identifiziert werden kann), oder das Computersystem oder ein mobiles Gerät einer solchen Person sowie andere ähnliche Daten, die durch die geltenden Gesetze geregelt werden.  
(f) „PII“ steht für Persönlich Identifizierbare Informationen, die der Lieferant von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS erhält bzw. die UPS oder die Verbundenen Unternehmen von UPS dem Lieferanten zur Verfügung stellen, oder die der Lieferant im Auftrag von UPS oder den Verbundenen Unternehmen von UPS einholen oder erwerben kann.
 
  VERTRAULICH
- 5 - Anhang zur UPS-Datenverarbeitung   Rev. 02/2018
(g) „Datenschutzverletzung“ bezeichnet einen Vorfall, der eine zufällige, unautorisierte oder unrechtmäßige Vernichtung, Änderung, Offenlegung oder Löschung von PII bzw. den unrechtmäßigen Zugriff auf PII involviert.  
 
(h) „Verarbeitung“ bezieht sich auf alle mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgänge oder Vorgangsreihen im Zusammenhang mit Personenbezogenen Daten, wie z.B. das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.
 
(i) „Sicherheits-Anhang“ bezeichnet die Vereinbarung zur Informationssicherheit von UPS für Lieferanten oder diesbezügliche Anlagen, Dokumente oder Zusätze zur Vereinbarung, bzw. Bestimmungen im Hauptteil der Vereinbarung, die die Standards für den Lieferanten in Bezug auf die Sicherheit in der Informationstechnik vorgeben.
 
(j) „Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Lieferanten vertragsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen.
 
 
 
 
ENDE DES ANHANGS

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